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Beratungshilfe & gesetzliche Pflichten (§ 37.3 SGB XI)

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Ihre Mutter erhält Pflegegeld und wird zu Hause von der Familie unterstützt. Der Alltag ist gut organisiert – zumindest meistens. Doch dann kommt ein Schreiben der Pflegekasse: Ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist erforderlich.

Vielleicht fragen Sie sich jetzt: Warum brauchen wir diesen Termin? Wird kontrolliert, ob wir unsere Mutter richtig pflegen? Und was passiert, wenn wir die Beratungshilfe & gesetzliche Pflichten vergessen?

Mit diesen Fragen sind Sie nicht allein. Gerade Angehörige, die zum ersten Mal mit einem Pflegegrad und den Leistungen der Pflegeversicherung zu tun haben, fühlen sich von den gesetzlichen Vorgaben schnell überfordert.

Dabei steckt hinter dem Beratungsbesuch eine gute Idee: Menschen, die zu Hause gepflegt werden, und ihre Angehörigen sollen regelmäßig fachliche Unterstützung erhalten.

In diesem Ratgeber erklären wir verständlich, für wen die Pflegeberatung verpflichtend ist, welche Fristen gelten, wie ein Beratungstermin abläuft und warum Sie dieses kostenlose Angebot als wertvolle Unterstützung im Pflegealltag nutzen können.

Was ist die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI?

Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) wird auch als Beratungseinsatz oder Beratungsbesuch bezeichnet.

Sie richtet sich insbesondere an Menschen, die zu Hause gepflegt werden und dafür Pflegegeld beziehen. Anders als bei der vollständigen Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst übernehmen bei dieser Form der Pflege häufig Angehörige, Freunde oder nahestehende Personen den Hauptteil der täglichen Unterstützung.

Die Pflegeversicherung sieht deshalb regelmäßige Beratungsbesuche vor. Sie sollen helfen, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, Überlastungen abzuwenden und praktische Hilfestellungen für den Alltag zu geben.

Warum gibt es diese gesetzliche Regelung?

Wer einen Angehörigen pflegt, übernimmt oft viele unterschiedliche Aufgaben: Unterstützung bei der Körperpflege, Hilfe beim Ankleiden, Begleitung zu Arztterminen in Lindenthal oder Braunsfeld und die Organisation von Medikamenten. Vieles entwickelt sich schleichend. Was zunächst als kleine Hilfe im Haushalt begann, wird mit der Zeit zu einer anstrengenden Daueraufgabe.

Der Beratungsbesuch bietet die Gelegenheit, gemeinsam mit einer Pflegefachperson auf die aktuelle Situation zu schauen. Dabei soll die Beratung nicht verunsichern, sondern Entlastung schaffen. Es geht hier um ganz praktische Fragen:

Ist das eine Kontrolle durch die Pflegekasse?

Viele Angehörige befürchten, dass bei einem Beratungsbesuch ihre Pflegeleistung benotet oder kritisiert wird. Auch wenn der Termin gesetzlich der Qualitätssicherung dient, ist der eigentliche Zweck eine fördernde Beratung und Hilfe zur Selbsthilfe. Niemand erwartet, dass Familien jede Pflegesituation perfekt meistern. Wenn Schwierigkeiten bestehen, ist es ratsam, diese offen anzusprechen, damit passende Hilfen organisiert werden können.

Wichtige Abgrenzung: Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist nicht zu verwechseln mit der individuellen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Während der Beratungsbesuch nach § 37.3 die konkrete häusliche Versorgung vor Ort betrachtet, umfasst die Beratung nach § 7a einen Rechtsanspruch auf die Erstellung eines umfassenden Versorgungsplanes bei komplexen Neuausrichtungen der Pflege.

Für wen ist der Beratungsbesuch verpflichtend?

Ob Sie einen Beratungstermin wahrnehmen müssen, hängt davon ab, welchen Pflegegrad die pflegebedürftige Person hat und welche Leistungen bezogen werden.

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen: worin liegt der Unterschied?

  • Pflegegeld (§ 37 SGB XI)

    Erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn sie die häusliche Pflege selbstständig – etwa durch Angehörige oder Nachbarn – organisieren.

  • Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)

    Hierbei übernimmt ein professioneller ambulanter Pflegedienst die Versorgung und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

  • Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI)

    Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Aufgaben. Der Pflegedienst kommt beispielsweise morgens für die Grundpflege, während die Familie die restliche Betreuung leistet. Das nicht verbrauchte Sachleistungsbudget wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.

Die Regel lautet: Die Pflicht zum Beratungsbesuch besteht immer dann, wenn Pflegegeld ausgezahlt wird (auch anteilig bei Kombinationsleistungen).

Welche Regeln gelten für Pflegegrad 1 bis 5?

Der gesetzliche Rhythmus für den Beratungsnachweis nach § 37  Abs. 3 SGB XI wie folgt:

Wer ausschließlich Pflegesachleistungen bezieht, ist nicht verpflichtet, einen Beratungsnachweis einzureichen, hat jedoch Anspruch darauf, zweimal im Jahr eine freiwillige, kostenlose Beratung abzurufen.

Wichtig: Der Beratungsbesuch ist nicht die medizinische Begutachtung durch den MDK zur Feststellung des Pflegegrads. Wer noch ganz am Anfang steht, findet Schritt-für-Schritt-Anleitungen in unserem Beitrag Pflegegrad in Köln beantragen.

Was kostet die Pflegeberatung nach § 37.3?

Der gesetzliche Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Sie vollständig kostenlos.

Die Kosten werden zu 100 % von der Pflegekasse übernommen und direkt mit dem zugelassenen Pflegedienst abgerechnet. Es erfolgt keine Kürzung Ihres monatlichen Pflegegeldes.

Wie läuft eine Pflegeberatung zu Hause ab?

Der Termin erfordert keine aufwendigen Vorbereitungen oder Prüfungsängste. Eine Pflegefachkraft kommt zum vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause in Weiden, Junkersdorf, Braunsfeld oder einem anderen Veedel im Kölner Westen.

Vor dem Termin: Vorbereitung

Sammeln Sie im Vorfeld alltägliche Fragen und Beobachtungen:

Während des Termins: Das Gespräch

Im gemeinsamen Gespräch wird die aktuelle Gesamtsituation betrachtet: Mobilität, Ernährung, Medikamenteneinnahme, Wundversorgung sowie die Sicherheit im Wohnraum. Auch die emotionale und körperliche Belastung der Angehörigen steht im Fokus, um rechtzeitig Entlastungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Nach dem Termin: Der Beratungsnachweis

Der Pflegedienst erstellt nach dem Gespräch den offiziellen Beratungsnachweis und übermittelt diesen in der Regel direkt an die zuständige Pflegekasse. Angehörige müssen meist keine weiteren Formulare ausfüllen, sollten sich jedoch eine Bestätigung für die eigenen Unterlagen aushändigen lassen.

Wie läuft eine Pflegeberatung zu Hause ab?

Wird die gesetzliche Frist versäumt, reagieren Pflegekassen konsequent.

Kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen?

Ja. Wird der Beratungsnachweis nicht rechtzeitig erbracht, fordert die Pflegekasse zunächst mit einer Nachfrist auf. Verstreicht auch diese, sieht das Gesetz (§ 37 Abs. 6 SGB XI) vor, dass das Pflegegeld angemessen gekürzt und bei dauerhaftem Versäumnis bis zur Nachholung der Beratung vollständig vorübergehend eingestellt wird.

Was ist zu tun, wenn eine Frist abgelaufen ist?

Einen Überblick über das Gesamtspektrum häuslicher Versorgungsformen finden Sie in unserem Ratgeber Ambulante Pflege & Seniorenbetreuung im Kölner Westen.

Pflegeberatung im Kölner Westen: Wo finden Familien Unterstützung?

Wir vom Pflegedienst Geller führen die gesetzlichen Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI direkt bei Ihnen zu Hause in Lindenthal, Braunsfeld, Junkersdorf, Weiden, Lövenich, Müngersdorf, Sülz, Klettenberg, Ehrenfeld und Bocklemünd durch.

Wir übernehmen die fristgerechte Übermittlung an Ihre Pflegekasse und unterstützen Sie dabei, Ihre Pflegeansprüche voll auszuschöpfen.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI (FAQ)

Muss ich den Beratungsbesuch selbst organisieren?

Ja, Pflegegeldempfänger bzw. deren Angehörige sind selbst dafür verantwortlich, die Termine fristgerecht zu vereinbaren.

Ja, das ist ausdrücklich erwünscht, da Angehörige den Hauptteil der alltäglichen Versorgung tragen und eigene Fragen einbringen können.

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Bis zum 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz durchgeführt werden. Voraussetzung: Der allererste Beratungsbesuch muss zwingend persönlich vor Ort in der häuslichen Umgebung stattgefunden haben und es darf keine akute Verschlechterung der Versorgungslage vorliegen.

Wenn Sie Sachleistungen und Pflegegeld kombinieren (Kombinationsleistung), bleibt der Beratungsbesuch verpflichtend, solange der Pflegedienst nicht die vollständige Grundpflege übernimmt. Bei reinem Sachleistungsbezug entfällt die Pflicht.

Wie Sie anschließend vorgehen, erklären wir Schritt für Schritt in „Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig? So legen Sie erfolgreich Widerspruch ein und sichern rückwirkend Ihr Geld“.

Der Beratungsbesuch sichert nicht nur das Pflegegeld, sondern schützt pflegende Familien vor Überlastung. Sie möchten einen Beratungstermin im Kölner Westen vereinbaren oder haben Fragen zu anstehenden Fristen? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit dem Pflegedienst Geller auf – wir unterstützen Sie gerne direkt vor Ort im Veedel.

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Timija Medghalchi

Autor

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