Eine Tochter kümmert sich um ihre Mutter in Junkersdorf. Neben ihrem Beruf, dem eigenen Haushalt und der Familie organisiert sie Medikamente, begleitet ihre Mutter zu Arztterminen und sorgt dafür, dass der Kühlschrank gefüllt ist. Wenn Freunde fragen, wie es ihr geht und ob sie Hilfe braucht, antwortet sie meistens: „Ach, es geht schon. Ich schaffe das schon.“
So oder ähnlich sieht der Alltag vieler Familien im Kölner Westen aus. Die Verantwortung für einen pflegebedürftigen Angehörigen entsteht oft nicht von heute auf morgen. Aus gelegentlichen Hilfen werden regelmäßige Aufgaben. Mit der Zeit bleibt immer weniger Raum für eigene Bedürfnisse, Erholung oder gemeinsame Unternehmungen.
Doch wer einen Angehörigen pflegt, muss nicht alles allein bewältigen.
Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI bietet eine gute Gelegenheit, nicht nur über die Versorgung der pflegebedürftigen Person zu sprechen, sondern auch über die Belastung der Angehörigen. Denn manchmal beginnt Entlastung schon damit, offen auszusprechen, was im Alltag schwierig geworden ist.
Warum die Pflegeberatung auch für Angehörige wichtig ist
Wenn Eltern, Partner oder andere nahestehende Menschen pflegebedürftig werden, verändert sich häufig der Alltag der ganzen Familie.
Angehörige übernehmen Aufgaben, auf die sie nicht immer vorbereitet sind. Sie helfen bei der Körperpflege, organisieren Termine, kümmern sich um Medikamente oder sind jederzeit erreichbar, wenn Unterstützung benötigt wird.
Mit der Zeit werden viele dieser Aufgaben selbstverständlich. Dabei fällt oft gar nicht mehr auf, wie viel Zeit und Kraft sie tatsächlich kosten.
Genau hier kann die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI helfen.
Der Beratungsbesuch dient dazu, die häusliche Pflege zu unterstützen und ihre Qualität zu sichern. Gleichzeitig bietet er die Möglichkeit, Schwierigkeiten anzusprechen und gemeinsam mit einer Pflegefachperson nach geeigneten Lösungen zu suchen.
Dabei dürfen auch Ihre eigenen Fragen und Belastungen eine Rolle spielen.
Vielleicht möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Mutter sicher beim Aufstehen unterstützen können. Oder Sie überlegen, wer die Versorgung übernimmt, wenn Sie selbst einmal krank werden.
Sie müssen nicht warten, bis die Pflege zu einer Überforderung wird, um solche Fragen zu stellen.
Ausführliche Informationen über die gesetzlichen Grundlagen, die Beratungspflicht und die Kosten finden Sie in unserem Ratgeber zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI.
Fünf Anzeichen, dass Sie als pflegender Angehöriger Entlastung brauchen
Wer einen Angehörigen pflegt, bemerkt die eigene Belastung häufig erst dann, wenn sie bereits zum Alltag gehört.
Die folgenden Situationen können Hinweise darauf sein, dass zusätzliche Unterstützung sinnvoll wäre.
1. Sie haben kaum noch Zeit für sich selbst.
Zwischen Beruf, Haushalt, Einkäufen und Pflege bleibt wenig Raum für Freunde, Hobbys oder einfach einen freien Nachmittag.
2. Sie fühlen sich häufig erschöpft oder schlafen schlecht.
Vielleicht denken Sie abends bereits an die Aufgaben des nächsten Tages. Oder Sie machen sich Sorgen, ob Ihre Mutter nachts allein zurechtkommt.
3. Sie haben das Gefühl, ständig erreichbar sein zu müssen.
Das Smartphone liegt immer griffbereit. Selbst wenn Sie unterwegs sind, bleiben Sie gedanklich bei der pflegebedürftigen Person.
4. Beruf, Familie und Pflege lassen sich immer schwerer vereinbaren.
Sie müssen Termine verschieben, Arbeitszeiten anpassen oder gemeinsame Zeit mit der eigenen Familie zurückstellen.
5. Sie haben ein schlechtes Gewissen, wenn Sie Unterstützung annehmen.
Vielleicht denken Sie, dass Sie sich schließlich selbst um Ihre Eltern kümmern sollten. Oder Sie befürchten, dass Ihre Mutter enttäuscht wäre, wenn eine andere Person bestimmte Aufgaben übernimmt.
Solche Gefühle und Situationen können bei der Pflege eines nahestehenden Menschen auftreten.
Sie bedeuten nicht automatisch, dass Sie überlastet sind. Sie können aber ein Anlass sein, die eigene Situation genauer zu betrachten.
Denn auch Ihre Gesundheit, Ihre Zeit und Ihre persönlichen Grenzen sind wichtig.
Diese 5 Fragen sollten Sie bei der Pflegeberatung stellen
Der Beratungsbesuch ist eine gute Gelegenheit, Fragen anzusprechen, für die im Alltag oft keine Zeit bleibt.
Vielleicht wissen Sie bereits, dass Sie Unterstützung brauchen, aber nicht, welche Möglichkeiten es gibt oder wo Sie anfangen sollen.
Die folgenden fünf Fragen können Ihnen helfen, das Gespräch gezielt für Ihre persönliche Situation zu nutzen.
1. Welche Aufgaben kann mir jemand abnehmen?
Überlegen Sie zunächst, welche Tätigkeiten Sie im Alltag besonders viel Zeit oder Kraft kosten.
Ist es die morgendliche Körperpflege? Das regelmäßige Einkaufen? Oder die Unterstützung beim Anziehen und Aufstehen?
Sprechen Sie diese Aufgaben beim Beratungstermin möglichst konkret an.
Eine Pflegefachperson kann mit Ihnen besprechen, ob beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst bestimmte pflegerische Tätigkeiten übernehmen könnte oder welche anderen Unterstützungsangebote infrage kommen.
Dabei muss nicht die gesamte Pflege neu organisiert werden.
Manchmal kann es bereits helfen, einzelne wiederkehrende Aufgaben abzugeben.
Welche Leistungen tatsächlich möglich sind und wie sie finanziert werden können, hängt unter anderem vom Pflegegrad, den verfügbaren Leistungsbudgets und der individuellen Pflegesituation ab.
2. Welche Entlastungsangebote stehen uns zu?
Viele Familien wissen nicht genau, welche Unterstützung die Pflegeversicherung bietet.
Begriffe wie Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Pflegesachleistungen klingen zunächst kompliziert. Dabei können sich dahinter Angebote verbergen, die den Pflegealltag erleichtern.
Ein Beispiel ist der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, der Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Verfügung steht.
Er kann unter anderem für bestimmte anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, beispielsweise für geeignete Betreuungs- oder Haushaltshilfen.
Welche Anbieter und Leistungen dafür infrage kommen, richtet sich nach den geltenden Anerkennungs- und Abrechnungsregeln.
Fragen Sie deshalb bei der Pflegeberatung:
- Welche Leistungen können wir in unserer Situation nutzen?
- Gibt es Unterstützung im Haushalt oder bei der Betreuung?
- Welche Angebote sind in unserer Umgebung verfügbar?
- Müssen wir dafür einen Antrag stellen oder etwas mit der Pflegekasse klären?
So erhalten Sie einen besseren Überblick darüber, welche Entlastung tatsächlich möglich ist.
3. Welche Hilfsmittel könnten unseren Alltag erleichtern?
Nicht jede Schwierigkeit im Pflegealltag lässt sich durch zusätzliche Betreuung lösen.
Manchmal fehlt auch ein geeignetes Hilfsmittel.
Vielleicht fällt Ihrer Mutter das Einsteigen in die Dusche schwer. Vielleicht ist das Aufstehen aus dem Bett mühsam geworden. Oder Sie merken, dass das Unterstützen beim Gehen zunehmend anstrengend ist.
Bei der Pflegeberatung können Sie solche Situationen ansprechen.
Je nach Bedarf kommen beispielsweise Haltegriffe, ein Duschstuhl, ein Pflegebett oder andere geeignete Hilfsmittel infrage.
Die Pflegefachperson kann Ihnen Hinweise geben, welche Möglichkeiten sinnvoll sein könnten und wie Sie die weitere Versorgung oder Beantragung klären.
Empfehlungen können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben dokumentiert werden. Ob ein Hilfsmittel bewilligt wird und welche Unterlagen dafür erforderlich sind, hängt jedoch vom jeweiligen Hilfsmittel und den Voraussetzungen ab.
Unser Tipp: Beschreiben Sie nicht nur, welches Hilfsmittel Sie sich wünschen, sondern vor allem, welche Tätigkeit im Alltag Schwierigkeiten bereitet.
4. Was kann ich tun, wenn ich selbst krank werde oder eine Pause brauche?
Wer einen Angehörigen regelmäßig pflegt, sollte sich auch Gedanken darüber machen, was bei einer eigenen Erkrankung, einem Urlaub oder einer notwendigen Auszeit passiert.
Denn niemand kann rund um die Uhr verfügbar sein.
Für solche Situationen gibt es unterschiedliche Unterstützungsangebote.
Dazu gehört beispielsweise die Verhinderungspflege, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Auch die Tagespflege kann helfen, die Betreuung an bestimmten Tagen anders zu organisieren.
Seit Juli 2025 steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2 bis 5 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Kosten übernommen werden, hängt von der jeweiligen Leistung, den Voraussetzungen und dem noch verfügbaren Budget ab. Bei einzelnen Angeboten können Eigenanteile entstehen.
Nutzen Sie den Beratungsbesuch, um frühzeitig zu klären, welche Vertretungsmöglichkeiten für Ihre Familie infrage kommen.
Denn eine Pause lässt sich leichter organisieren, wenn Sie nicht erst im Notfall nach Unterstützung suchen müssen.
5. An wen kann ich mich wenden, wenn sich die Pflegesituation verändert?
Pflegebedürftigkeit ist nicht immer gleichbleibend.
Vielleicht benötigt Ihr Vater nach einem Krankenhausaufenthalt plötzlich mehr Unterstützung. Oder Ihre Mutter kann bestimmte Tätigkeiten nicht mehr so selbstständig erledigen wie noch vor einigen Monaten.
Dann entstehen neue Fragen:
Reicht der bisherige Pflegegrad noch aus? Benötigen wir zusätzliche Hilfe? Und wer kann uns bei der Organisation unterstützen?
Sprechen Sie bei der Pflegeberatung darüber, welche Ansprechpartner Ihnen zur Verfügung stehen.
Dazu können die Pflegekasse, eine Pflegeberatungsstelle, ein Pflegestützpunkt oder ein ambulanter Pflegedienst gehören.
Wenn sich der Unterstützungsbedarf deutlich erhöht hat, kann außerdem eine Überprüfung des bestehenden Pflegegrades sinnvoll sein.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Beantragung eines Pflegegrades in Köln.
Ein Beispiel aus dem Pflegealltag: Wie aus kleinen Hilfen Entlastung werden kann
Stellen wir uns eine Tochter aus Junkersdorf vor, die ihren Vater nach einem Schlaganfall unterstützt.
Jeden Morgen hilft sie ihm beim Waschen und Anziehen, bevor sie selbst zur Arbeit fährt. Nach Feierabend kümmert sie sich um Einkäufe, Wäsche und die Organisation weiterer Termine.
Die Versorgung funktioniert. Doch die Tochter merkt zunehmend, dass ihr die Kraft fehlt.
Beim Beratungsbesuch spricht sie erstmals offen darüber, wie sehr sie die täglichen Aufgaben belasten.
Gemeinsam mit der Pflegefachperson überlegt sie, welche Tätigkeiten möglicherweise von anderen übernommen werden könnten.
Ein ambulanter Pflegedienst könnte beispielsweise an bestimmten Tagen bei der Körperpflege unterstützen. Zusätzlich möchte die Tochter prüfen, ob eine anerkannte Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag finanziert werden kann.
Im nächsten Schritt informiert sich die Familie über verfügbare Angebote und klärt mit der Pflegekasse, welche Leistungen und Budgets genutzt werden können.
Vielleicht lässt sich dadurch ein Teil der morgendlichen Versorgung anders organisieren. Vielleicht wird auch die Unterstützung im Haushalt zur spürbaren Erleichterung.
Dieses Beispiel zeigt: Entlastung muss nicht bedeuten, die Pflege vollständig abzugeben. Oft geht es darum, einzelne Aufgaben besser zu verteilen.
Wie Sie Ihre eigenen Fragen für den Beratungstermin vorbereiten
Sie müssen für den Beratungsbesuch keine umfangreiche Liste erstellen.
Es kann aber hilfreich sein, sich vorher ein paar Minuten Zeit zu nehmen und über den eigenen Alltag nachzudenken.
Kleine Checkliste für pflegende Angehörige:
- Was belastet mich am meisten? Überlegen Sie, welche ein oder zwei Aufgaben besonders viel Kraft kosten.
- Wann brauche ich eine Pause? Gibt es bestimmte Tage oder Zeiten, an denen Unterstützung besonders hilfreich wäre?
- Wobei fühle ich mich unsicher? Beispielsweise beim Heben, beim Aufstehen oder bei der Körperpflege.
- Welche Hilfe wäre für unsere Familie vorstellbar? Denken Sie darüber nach, welche Aufgaben Sie abgeben könnten und welche Unterstützung die pflegebedürftige Person annehmen würde.
Sie müssen nicht auf jede Frage bereits eine Antwort haben.
Die Notizen sollen Ihnen lediglich helfen, im Gespräch die Themen anzusprechen, die Ihnen persönlich wichtig sind.
Entlastung für pflegende Angehörige im Kölner Westen
Ob in Weiden, Junkersdorf, Braunsfeld, Lindenthal, Sülz, Klettenberg, Lövenich, Müngersdorf, Ehrenfeld oder Bocklemünd: Viele Familien möchten ihre Angehörigen möglichst lange in der vertrauten Umgebung unterstützen.
Doch häusliche Pflege sollte nicht bedeuten, dass Angehörige mit allen Aufgaben allein bleiben.
Wir vom Pflegedienst Geller wissen, dass jede Familie ihre eigene Situation und ihre eigenen Herausforderungen mitbringt.
Deshalb nehmen wir uns bei der Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI Zeit, zuzuhören, Fragen zu beantworten und gemeinsam über passende Unterstützungsmöglichkeiten zu sprechen.
Dabei geht es nicht nur um die Versorgung der pflegebedürftigen Person, sondern auch darum, wie der Pflegealltag für die Angehörigen besser zu bewältigen ist.
Sie pflegen einen Angehörigen und wünschen sich mehr Unterstützung?
Dann sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam schauen wir, welche Möglichkeiten zu Ihrer familiären Situation passen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Kontaktieren Sie Pflegedienst Geller – wir sind gerne für Sie da.


