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Pflegegrad in Köln beantragen: Vom Antrag bis zur richtigen Einstufung

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Wenn der Alltag plötzlich nicht mehr alleine klappt

Mama vergisst immer häufiger ihre Medikamente. Papa braucht morgens plötzlich Hilfe, um aus dem Bett zu kommen. Der Einkauf wird beschwerlicher, beim Duschen ist jemand dabei und die Treppe zur Wohnung wird jedes Mal zu einer kleinen Herausforderung.

Vielleicht funktioniert noch vieles gut. Aber eben nicht mehr alles.

Für Angehörige beginnt diese Veränderung oft schleichend. Man hilft hier ein bisschen, übernimmt dort eine Aufgabe und fährt etwas häufiger vorbei. Irgendwann stellt sich die Frage:

Ist jetzt der richtige Zeitpunkt, einen Pflegegrad zu beantragen?

Ein Pflegegrad bedeutet nicht automatisch, dass ein Mensch „schwer pflegebedürftig“ ist oder nicht mehr zu Hause wohnen kann. Ganz im Gegenteil: Die Leistungen der Pflegeversicherung können dazu beitragen, dass ältere Menschen länger und sicherer in ihrer gewohnten Umgebung leben können und Angehörige Unterstützung bekommen.

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie einen Pflegegrad in Köln beantragen und wie der Weg vom ersten Antrag über die Begutachtung bis zur Einstufung grundsätzlich abläuft.

Was ist ein Pflegegrad überhaupt?

Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen im Alltag eingeschränkt ist.

Dabei geht es nicht nur darum, ob jemand eine bestimmte Krankheit hat oder körperlich eingeschränkt ist. Auch geistige oder psychische Veränderungen können berücksichtigt werden. Entscheidend ist immer die Frage, wie gut ein Mensch seinen Alltag noch selbstständig bewältigen kann. (BMG)

Was der Pflegegrad über den Alltag aussagt

Bei der Begutachtung werden verschiedene Lebensbereiche betrachtet. Vereinfacht gesagt geht es zum Beispiel um Fragen wie:

Der Medizinische Dienst betrachtet dafür sechs Lebensbereiche: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, den Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. (BMG)

Das ist wichtig zu verstehen: Nicht das Alter allein und auch nicht der Name einer Erkrankung entscheiden über den Pflegegrad. Entscheidend ist, wie viel Selbstständigkeit im Alltag tatsächlich verloren gegangen ist.

Die fünf Pflegegrade kurz erklärt

Es gibt fünf Pflegegrade. Sie reichen von ersten Einschränkungen bis zu einer sehr weitgehenden Pflegebedürftigkeit:

Je stärker die Einschränkungen sind, desto höher kann die Einstufung ausfallen. Dafür werden während der Begutachtung Punkte aus den verschiedenen Lebensbereichen ermittelt und unterschiedlich gewichtet. (BMG)

Welche Leistungen und finanziellen Hilfen mit den einzelnen Pflegegraden verbunden sind, schauen wir uns in unseren weiteren Ratgebern noch ausführlicher an.

Wann sollten Familien einen Pflegegrad beantragen?

Viele Familien warten sehr lange, weil die betroffene Person ihren Alltag scheinbar noch irgendwie bewältigt.

Doch schauen Sie einmal genauer hin: Wie viel davon funktioniert tatsächlich noch alleine und wie viel funktioniert nur, weil die Familie inzwischen mithilft?

Hinweise können zum Beispiel sein:

Gerade der letzte Punkt wird leicht übersehen.

Vielleicht fahren Sie inzwischen dreimal pro Woche zu Ihrer Mutter, erledigen den Einkauf, stellen die Medikamente bereit und helfen beim Duschen. Für Sie fühlt sich das irgendwann wie ein normaler Teil der Woche an.

Für die Beurteilung des Pflegebedarfs sind solche Hilfen aber wichtig.

Warten Sie deshalb nicht, bis gar nichts mehr geht. Wenn regelmäßig Unterstützung notwendig wird, ist es sinnvoll, sich mit dem Thema Pflegegrad auseinanderzusetzen.

Der Weg zum Pflegegrad: vom Antrag bis zum Bescheid

Auf den ersten Blick wirkt das Verfahren kompliziert. Im Grunde lässt sich der Weg aber auf fünf Stationen herunterbrechen:

Schritt 1: Den Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen

Der erste offizielle Schritt ist der Antrag bei der Pflegekasse der betroffenen Person. Die Pflegekasse ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.

Ein Antrag kann zunächst sogar telefonisch gestellt werden. Angehörige oder andere Vertrauenspersonen können ihn ebenfalls übernehmen, wenn sie entsprechend bevollmächtigt sind. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse in der Regel den Medizinischen Dienst oder eine andere unabhängige Gutachterin beziehungsweise einen unabhängigen Gutachter mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung über Medicproof. (BMG)

Wie Sie dabei konkret vorgehen und was nach dem ersten Kontakt mit der Pflegekasse passiert, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber „Pflegegrad beantragen in Köln: Die 5 wichtigsten Schritte vom Erstantrag bis zum Kassenbescheid“.

Schritt 2: Auf die Begutachtung vorbereiten

Nach dem Antrag folgt die Begutachtung.

Für viele Familien ist genau dieser Termin mit Unsicherheit verbunden. Schließlich kommt eine fremde Person und soll innerhalb eines Termins einschätzen, wie selbstständig Mutter, Vater oder Partner im Alltag tatsächlich noch ist.

Wichtig ist deshalb vor allem eines:

Zeigen Sie den Alltag so, wie er wirklich ist.

Viele ältere Menschen möchten verständlicherweise zeigen, was sie noch können. Sätze wie „Das geht schon“ oder „Ich brauche eigentlich keine Hilfe“ fallen schnell – auch wenn die Tochter jeden Morgen die Medikamente vorbereitet oder der Sohn beim Duschen hilft.

Bei der Begutachtung geht es aber nicht darum, jemanden möglichst hilfsbedürftig erscheinen zu lassen. Es geht darum, ein realistisches Bild der Selbstständigkeit zu vermitteln.

Angehörige, die regelmäßig unterstützen, sollten beim Termin nach Möglichkeit dabei sein. Auch das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt ihre Anwesenheit, weil sie das Bild vom tatsächlichen Alltag sinnvoll ergänzen kann. (BMG)

Wie die Begutachtung genau abläuft und wie Sie sich darauf vorbereiten können, erklären wir ausführlich in „Der MDK-Hausbesuch im Kölner Westen: So bereiten Sie sich und Ihre Eltern entspannt auf den Gutachter vor“.

Schritt 3: Den tatsächlichen Pflegealltag festhalten

„Wie oft helfen Sie Ihrer Mutter eigentlich beim Anziehen?“

Eine einfache Frage – auf die viele Angehörige im entscheidenden Moment keine genaue Antwort haben.

Denn Unterstützung wird schnell zur Gewohnheit.

Deshalb kann es hilfreich sein, bereits vor der Begutachtung für einige Zeit aufzuschreiben, wobei und wie häufig Unterstützung notwendig ist.

Ein solches Pflegetagebuch hilft dabei, kleine alltägliche Unterstützungen sichtbar zu machen, die man sonst schnell vergisst.

Welche Situationen besonders wichtig sind und wie Sie ein Pflegetagebuch sinnvoll führen, erklären wir in unserem Ratgeber „Pflegetagebuch führen leicht gemacht: Die entscheidende Vorlage für die richtige Pflegegrad-Einstufung“.

Schritt 4: Begutachtung und Einstufung

Bei der Begutachtung wird geprüft, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag noch bewältigen kann und wobei regelmäßig Unterstützung notwendig ist.

Aus den sechs betrachteten Lebensbereichen ergibt sich eine Gesamtbewertung. Die Bereiche werden dabei unterschiedlich stark gewichtet. Auf Grundlage der erreichten Gesamtpunktzahl erfolgt anschließend die Zuordnung zu einem der fünf Pflegegrade. (BMG)

Die Pflegekasse entscheidet anschließend auf Grundlage des Gutachtens über den Antrag.

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt grundsätzlich 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags. In bestimmten Situationen – etwa wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die weitere Versorgung schnell organisiert werden muss – gelten kürzere Fristen. (BMG)

Schritt 5: Den Bescheid genau prüfen

Irgendwann liegt er im Briefkasten: der Bescheid der Pflegekasse.

Vielleicht wurde Pflegegrad 2 festgestellt. Vielleicht Pflegegrad 1. Vielleicht wurde der Antrag sogar abgelehnt.

Schauen Sie sich nicht nur die Zahl auf der ersten Seite an.

Fragen Sie sich:

Passt diese Einstufung wirklich zu dem Unterstützungsbedarf, den wir jeden Tag erleben?

Das Gutachten wird grundsätzlich zusammen mit der Entscheidung übersandt, sofern die versicherte Person der Übersendung nicht widerspricht. Dadurch können Familien nachvollziehen, wie die Einschätzung zustande gekommen ist. (BMG)

Wenn wichtige Einschränkungen nicht berücksichtigt wurden oder der festgestellte Pflegegrad aus Ihrer Sicht nicht zur tatsächlichen Situation passt, müssen Sie die Entscheidung nicht einfach hinnehmen.

Was Sie dann tun können, erklären wir ausführlich in „Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig? So legen Sie erfolgreich Widerspruch ein und sichern rückwirkend Ihr Geld“.

Was bringt ein anerkannter Pflegegrad?

Ein anerkannter Pflegegrad ist nicht einfach nur eine Zahl auf einem Schreiben der Pflegekasse.

Er öffnet den Zugang zu verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung, die den Alltag zu Hause erleichtern und Angehörige entlasten können.

Je nach Pflegegrad und persönlicher Situation kommen beispielsweise infrage:

Welche Leistungen konkret genutzt werden können, hängt unter anderem vom Pflegegrad und von der gewählten Versorgung ab. Nicht jede Leistung steht bei jedem Pflegegrad in gleicher Weise zur Verfügung. (BMG)

Das Ziel ist dabei nicht, möglichst viele Leistungen zu beantragen. Entscheidend ist, die Unterstützung zu finden, die zur eigenen Familie passt und dabei hilft, das Leben zu Hause so lange wie möglich sicher und selbstständig zu gestalten.

Genau deshalb lohnt es sich, nach der Einstufung in Ruhe zu prüfen, welche Hilfe tatsächlich sinnvoll ist.

Drei Fehler, die Familien auf dem Weg zum Pflegegrad vermeiden sollten

1. Zu lange mit dem Antrag warten

„So schlimm ist es doch noch gar nicht.“

Diesen Satz hören wir häufig.

Doch ein Pflegegrad ist nicht erst dann ein Thema, wenn ein Mensch rund um die Uhr versorgt werden muss. Bereits geringere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit können für eine Einstufung relevant sein. (BMG)

Wenn Sie merken, dass regelmäßig Unterstützung notwendig wird, holen Sie sich lieber frühzeitig Orientierung.

2. Den tatsächlichen Hilfebedarf herunterspielen

Viele ältere Menschen möchten ihre Selbstständigkeit bewahren – und das ist gut so.

Deshalb hört man beim Begutachtungstermin schnell:

„Ach, das bekomme ich schon irgendwie hin.“

Nur steht vielleicht die Tochter daneben und weiß: Ohne ihre Hilfe würde es eben nicht jeden Tag funktionieren.

Bleiben Sie deshalb bei der Realität. Es geht nicht darum, Schwächen hervorzuheben oder jemanden schlechter darzustellen, als es ihm geht.

Es geht darum, den normalen Alltag ehrlich abzubilden.

3. Den Bescheid ungeprüft hinnehmen

Auch nach der Einstufung lohnt sich ein genauer Blick auf das Gutachten.

Wurden wichtige Einschränkungen berücksichtigt? Entspricht die Beschreibung dem tatsächlichen Alltag? Finden Sie Ihre Pflegesituation darin wieder?

Wenn nicht, können Sie gegen die Entscheidung der Pflegekasse vorgehen. Wie das funktioniert, behandeln wir ausführlich in unserem Ratgeber zum Widerspruch gegen den Pflegegrad.

Wie der Pflegedienst Geller Familien im Kölner Westen unterstützt

Zwischen „Mama braucht inzwischen etwas Hilfe“ und einem fertigen Pflegekonzept liegen plötzlich viele Fragen.

Brauchen wir schon einen Pflegegrad? Wo stellen wir den Antrag? Was passiert danach? Welche Unterstützung können wir überhaupt bekommen?

Genau bei solchen Fragen möchten wir Familien nicht mit Formularen und Fachbegriffen alleine lassen.

Beim Pflegedienst Geller erklären wir Ihnen verständlich, welche nächsten Schritte sinnvoll sein können und welche Möglichkeiten es gibt, damit Ihr Angehöriger möglichst lange gut versorgt zu Hause wohnen kann.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

Denn unser Anspruch ist nicht, Familien noch mehr Informationen auf den Tisch zu legen. Wir möchten das komplizierte Pflegesystem so erklären, dass daraus konkrete nächste Schritte werden. Genau diese verständliche Begleitung vom Pflegegrad bis zur Versorgung gehört zum Kern des Pflegedienstes Geller.

Ob in Lindenthal, Braunsfeld, Junkersdorf, Müngersdorf, Weiden, Lövenich oder Sülz – Sie können sich an uns wenden, bevor aus vielen kleinen Fragen ein großer Berg wird. Der lokale Fokus auf diese Veedel gehört bewusst zu unserer Arbeit im Kölner Westen.

Pflegegrad in Köln beantragen — die häufigsten Fragen:

Ab wann sollte man einen Pflegegrad beantragen?

Ein Antrag ist sinnvoll, wenn die Selbstständigkeit im Alltag längerfristig eingeschränkt ist und regelmäßig Unterstützung benötigt wird. Sie müssen nicht warten, bis eine umfassende Pflege notwendig ist. Entscheidend ist, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag tatsächlich noch bewältigen kann. (BMG)

Nein. Entscheidend ist nicht allein eine bestimmte Diagnose. Bei der Begutachtung wird betrachtet, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten durch körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen eingeschränkt sind. (BMG)

Ja. Bei der Begutachtung werden ausdrücklich auch geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen berücksichtigt. Schwierigkeiten mit Orientierung, Erinnern oder der selbstständigen Gestaltung des Tages können daher für die Einstufung relevant sein. (BMG)

Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Bescheid den tatsächlichen Pflegebedarf nicht richtig widerspiegelt, können Sie gegen die Entscheidung vorgehen. Prüfen Sie dafür auch das Gutachten und vergleichen Sie die dort festgehaltenen Einschränkungen mit dem tatsächlichen Alltag.

Wie Sie anschließend vorgehen, erklären wir Schritt für Schritt in „Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig? So legen Sie erfolgreich Widerspruch ein und sichern rückwirkend Ihr Geld“.

Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?

Sie merken, dass Ihre Mutter, Ihr Vater oder Ihr Partner im Alltag immer mehr Hilfe braucht, wissen aber nicht, ob ein Pflegegrad schon sinnvoll ist?

Dann sprechen Sie mit uns.

Wir erklären Ihnen in Ruhe, welche nächsten Schritte möglich sind, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passen kann und wie eine Versorgung zu Hause aussehen könnte.

Kostenlose und unverbindliche Beratung beim Pflegedienst Geller im Kölner Westen. Mensch zu Mensch und ohne unnötiges Behördendeutsch.

Kontaktieren Sie uns jetzt.

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Timija Medghalchi

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